Strafrecht

Nicht normgerechtes Verhalten von Menschen bietet dann, wenn dadurch ein Individualrechtsgut (z.B. Leib, Leben, Gesundheit, Eigentum und Freiheit anderer Menschen) oder kollektive Rechtsgüter (z.B. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Umwelt, der Rechtspflege oder des Sozialsystems) verletzt wird, Anlass, dass der das Gewaltmonopol innehabende Staat tätig wird.

Die Täter und deren Taten werden mit einem Ermittlungsverfahren und einer öffentlichen Klage (Anklage) verfolgt.
Ob ein Täter überhaupt und entweder zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wird oder eine Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen erfolgt, hängt, neben der objektiven Strafbarkeit und der subjektiven Schuld im Einzelfall, ganz wesentlich von einer effektiven Verteidigung ab.

Zu den unerschütterlichen Prinzipien des Rechtsstaates gehört es, dass die Verfahrensprinzipien des Strafverfahrens einzuhalten sind und jeder Betroffene unabhängig von der Schwere der individuellen Tat das Recht auf einen Verteidiger hat.

Ob es sich um den Vorwurf eines unerlaubtes Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht), einer leichten, gefährlichen oder schweren Körperverletzung, einer Sexualstraftat, eines Tötungsdelikts oder um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie große Wirtschaftsstrafsachen handelt, jeder Beschuldigte erfährt von Rechtsanwalt Stiehler und Rechtsanwalt Prof. Dr. Müller die ihm gebührende Verteidigung.

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