Nicht normgerechtes Verhalten von Menschen bietet dann, wenn dadurch ein
Individualrechtsgut (z.B. Leib, Leben, Gesundheit, Eigentum und Freiheit anderer
Menschen) oder kollektive Rechtsgüter (z.B. der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung, der Umwelt, der Rechtspflege oder des Sozialsystems) verletzt wird,
Anlass, dass der das Gewaltmonopol innehabende Staat tätig wird.
Die Täter und deren Taten werden mit einem Ermittlungsverfahren und einer öffentlichen
Klage (Anklage) verfolgt.
Ob ein Täter überhaupt und entweder zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wird oder eine Einstellung des Verfahrens mit oder
ohne Auflagen erfolgt, hängt, neben der objektiven Strafbarkeit und der
subjektiven Schuld im Einzelfall, ganz wesentlich von einer effektiven
Verteidigung ab.
Zu den unerschütterlichen Prinzipien des Rechtsstaates gehört
es, dass die Verfahrensprinzipien des Strafverfahrens einzuhalten sind und jeder
Betroffene unabhängig von der Schwere der individuellen Tat das Recht auf einen
Verteidiger hat.
Ob es sich um den Vorwurf eines unerlaubtes Entfernens vom
Unfallort (Fahrerflucht), einer leichten, gefährlichen oder schweren
Körperverletzung, einer Sexualstraftat, eines Tötungsdelikts oder um Verstöße
gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie große Wirtschaftsstrafsachen handelt,
jeder Beschuldigte erfährt von Rechtsanwalt Stiehler
und Rechtsanwalt Prof. Dr. Müller die ihm gebührende Verteidigung.