Im Bereich der Bildung, sei es die frühkindliche Bildung (Kita) oder die schulische Bildung bis hin zur Berufsausbildung oder dem Studium, haben Eltern, Kinder und junge
Erwachsene nicht selten mit verschiedenen rechtlichen Problemen zu kämpfen. Dieses sehr spezialisierte und ganz besonders vom Landesrecht geprägte besondere
Verwaltungsrecht wird nur von wenigen Spezialisten wie Rechtsanwalt Jens Stiehler besetzt.
Im Fokus stehen häufig Fragen, wie die
Wahl der Schulform und des Bildungsganges
, die Vergabe von Zensuren oder die Ergebnisse absolvierter Prüfungen.
Kinder, die körperlich, geistig, seelisch oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, haben einen Anspruch gemeinsam mit anderen Kindern beschult zu werden
(Integration und Inklusion). Notwendig hierfür ist die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die zuständige Schulbehörde.
Den Schulen stehen Erziehungsmittel (pädagogische Maßnahmen) und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung, um bei einem Fehlverhalten eines Kindes einzugreifen. Bei den
Ordnungsmaßnahmen ist ein teilweise formalisiertes Verfahren unter Einbeziehung der Klassenkonferenz zu beachten. Betroffene sollten frühzeitig die Beratung und
Vertretung des Anwalts suchen, um die Rechtmäßigkeit gewährleisten zu können.
Schulen in freier Trägerschaft ergänzen das weitgehend staatliche Schulsystem. Rechtsanwalt Jens Stiehler
kennt Träger und deren Sorgen wegen der Voraussetzungen für die notwendigen Genehmigungen und wegen der Anerkennung bei Schulen in Gründung sowie im alltäglichen
Betrieb von Ersatz- und Ergänzungsschulen.
An den staatlichen Schulen sind auch verbeamtete Lehrkräfte tätig. Hierbei ergeben sich Überschneidungen zwischen dem Schulrecht und dem
Beamtenrecht.